Schenkungsmeldung

Was ist eine Schenkungsmeldung gemäß §121a BAO und wie wird diese im Finanzonline durchgeführt?

Erhalten Sie von einem Angehörigen eine Schenkung, die den Wert von 50.000 EUR übersteigt, muss eine Schenkung angezeigt werden. Dabei sind alle Schenkungen von der selben Person innerhalb eines Jahres in Summe zu betrachten. Die Anzeige hat binnen 3 Monate ab Schenkung zu erfolgen. Wird die Anzeigepflicht durch Zusammenrechnung von mehreren Schenkungen ausgelöst, beginnt die Anzeigefrist dann zu laufen, wenn die Betragsgrenze von 50.000 EUR erstmals überschritten wird.  Eine Unterlassung der Meldung wird nach §49a Finanzstrafgesetz geahndet. Es kann sich daraus eine Geldstrafe bis zu 10% des geschenkten Wertes ergeben. Eine Selbstanzeige die grundsätzlich strafbefreiend wirkt, gilt im Falle einer Schenkungsmeldung aber nur begrenzt. Sie ist nur strafbefreiend wenn die Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ende der Anzeigefrist eingeht.