Dezember 15, 2018 admin Post in Artikel Differenztagesgelder Grundsätzlich steht das Tagesgeld für die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands bei Dienstreisen zu. Differenztagesgelder können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden wenn der Arbeitgeber keine oder niedrigere Tagesgelder ausbezahlt. Während Tagesgelder die ausbezahlt werden gemäß §3 EStG unter bestimmen Umständen immer steuerfrei sind, können Differenztagesgelder nur bis zur Begründung eines neuen Mittelpunktes der Tätigkeit als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Grundsätzlich können für 24 Stunden im Inland 26,40 EUR angesetzt werden. Im Ausland gelten die Sätze, die sich im Anhang der Lohnsteuerrichtlinien wiederfinden. Für Dienstreisen ins Ausland gibt es einige Besonderheiten: Bei Flugreisen beispielsweise beginnt die Auslandsreise nach den hierfür maßgeblichen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift mit dem Abflug bzw. endet mit der Ankunft am inländischen Flughafen. Außerdem wird bei einem Geschäftsessen pro Tag das Tagesgeld im Ausland nicht gekürzt. Trägt der Arbeitgeber die Kosten für zwei Geschäftsessen pro Tag oder übernimmt er die Kosten der vollen Verpflegung wird das Tagesgeld auf ein Drittel gekürzt. Auf jeden Fall empfiehlt sich eine zeitnahe und korrekte Erfassung der Dienstreisen, damit im Zuge der Steuererklärung kein Mehraufwand entsteht. Continue Reading
Dezember 13, 2018 admin Post in Artikel Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe Für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe können ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten monatlich 262 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der monatliche Betrag muss um pflegebedingten Geldleistungen gekürzt werden. Eine Übersicht der sonstigen die Kosten die noch abgesetzt werden können bieten die Lohnsteuerrichtlinien in RZ 864. Erfahrungsgemäß handelt es sich um hohe Steuerrückerstattungen, weshalb eine Beratung bei einem Steuerberater empfehlenswert ist. Continue Reading