Mai 14, 2019 admin Post in Artikel Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen Ab 01.01.2019 gilt bei elektronisch erbrachten Leistungen eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer. Die Ausnahmeregelung gilt für Entgelte bis zu 10.000 EUR jährlich. Kleinunternehmer können die Leistungen am Unternehmerort versteuern. Die Besteuerung am Wohnsitzort des Empfängers entfällt. Die Umsatzmeldung durch MOSS entfällt. Continue Reading
Mai 10, 2019 admin Post in Artikel Basispauschalierung Kleinunternehmer Die Basispauschalierung gemäß §17 EStG beträgt 6% oder 12%. Als Kleinunternehmer darf laut RZ 4131 der EStR zusätzlich 1,8% als Vorsteuerpauschale geltend gemacht werden. Update: Achtung diese Regelung in den Richtlinien wurde vom BFG nicht anerkannt, sodass in Zukunft nur mehr 12% anwendbar sind. Continue Reading