Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe

Für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe können ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten monatlich 262 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der monatliche Betrag muss um pflegebedingten Geldleistungen gekürzt werden. Eine Übersicht der sonstigen die Kosten die noch abgesetzt werden können bieten die Lohnsteuerrichtlinien in RZ 864. Erfahrungsgemäß handelt es sich um hohe Steuerrückerstattungen, weshalb eine Beratung bei einem Steuerberater empfehlenswert ist.