Sie leben in Österreich und haben Einkommen aus ausländischen Pensionen? Unter Umständen werden gemäß §73a ASVG im Inland Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Diese Beiträge sind Werbungskosten und werden nicht automatisch für die Einkommensteuer berücksichtigt. Bitte vergessen Sie diese Werbungskosten nicht! Bitte kontakieren Sie uns für weitere Fragen
Berufsgruppenpauschale für Künstler und Bühnenangehörige
Arbeiten Sie unselbständig als Künstler oder sind Bühnenangehöriger (z.B. für die Oper oder als Balletttänzer)? Auch ohne Nachweis von Rechnungen können Sie 5% Ihrer Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628,00 EUR pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.