Doppelte Haushaltsführung

Die Gesellschaft wird immer mobiler und die Bürger der europäischen Union wechseln oft ihren Wohnort auch innerhalb Europa. Es kann durchaus möglich sein, dass ein Familienmitglied zum Arbeiten nach Österreich umzieht, während die Familie noch im Ausland lebt. Dadurch ergibt sich ein Mehraufwand für den Steuerpflichtigen in Höhe der zusätzlichen Miete in Österreich. Durch die doppelte Haushaltsführung sind die Miete und übliche Einrichtungsgegenstände für die Wohnung steuerlich absetzbar. Die Umzugskosten nach Österreich sind unter bestimmten Umständen auch abzugsfähig. Die doppelte Haushaltsführung gilt nicht nur für verheiratete Paare, sondern auch für Steuerpflichtige, die in einer Lebensgemeinschaft leben. Auch alleinstehende Steuerpflichtige haben gewisse steuerliche Rechte, allerdings weniger weitreichende. Wird eine doppelte Haushaltsführung anerkannt, sind auch Familienheimfahrten zum Familienwohnsitz steuerlich  bis zu 306 EUR monatlich anerkannt.