Basispauschalierung Kleinunternehmer

Die Basispauschalierung gemäß §17 EStG beträgt 6% oder 12%. Als Kleinunternehmer darf laut RZ 4131 der EStR zusätzlich 1,8% als Vorsteuerpauschale geltend gemacht werden. Update: Achtung diese Regelung in den Richtlinien wurde vom BFG nicht anerkannt, sodass in Zukunft nur mehr 12% anwendbar sind.