Oktober 10, 2019 admin Post in Artikel Untervermietung an Kleinunternehmer Der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG ist nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Das trifft daher nicht zu wenn der Vermieter an einem Kleinunternehmer vermietet. Es stellt sich die Frage, wie im Fall einer möglichen weiteren Untervermietung der Sachverhalt zu beurteilen ist. Erfolgt die Untervermietung zu Geschäftszwecken und ist der Untermieter nicht mindestens zu 95 % zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann der Untervermieter nicht zur Steuerpflicht optieren und ist daher auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. In diesem Fall kann auch der erste Vermieter nicht auf die Steuerbefreiung verzichten. Continue Reading
September 8, 2019 admin Post in Artikel E/A Rechnung Konten in Fremdwährung Bei der Einnahmen Ausgaben Rechnung stellt sich die Frage, wie Zuflüsse auf einem Bankkonto in Fremdwährung berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich gilt auch hier das Zufluss- und Abflussprinzip. Die Zahlungen werden mit Zahlungsdatum in EUR umgerechnet. Allerdings stellt sich dann in weiterer Folge die Frage wie Fremdwährungsgewinne und Verluste zu berücksichtigen sind. Eine spätere Konvertierung der ausländischen Währung in EUR kann eben einen solchen Gewinn oder Verlust auslösen. Dabei handelt es sich um eine realisierte Wertsteigerung gemäß §27 (3) EStG. Continue Reading
Mai 14, 2019 admin Post in Artikel Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen Ab 01.01.2019 gilt bei elektronisch erbrachten Leistungen eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer. Die Ausnahmeregelung gilt für Entgelte bis zu 10.000 EUR jährlich. Kleinunternehmer können die Leistungen am Unternehmerort versteuern. Die Besteuerung am Wohnsitzort des Empfängers entfällt. Die Umsatzmeldung durch MOSS entfällt. Continue Reading
Mai 10, 2019 admin Post in Artikel Basispauschalierung Kleinunternehmer Die Basispauschalierung gemäß §17 EStG beträgt 6% oder 12%. Als Kleinunternehmer darf laut RZ 4131 der EStR zusätzlich 1,8% als Vorsteuerpauschale geltend gemacht werden. Update: Achtung diese Regelung in den Richtlinien wurde vom BFG nicht anerkannt, sodass in Zukunft nur mehr 12% anwendbar sind. Continue Reading