Berufsgruppenpauschale für Künstler und Bühnenangehörige September 5, 2020 admin Post in Artikel Arbeiten Sie unselbständig als Künstler oder sind Bühnenangehöriger (z.B. für die Oper oder als Balletttänzer)? Auch ohne Nachweis von Rechnungen können Sie 5% Ihrer Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628,00 EUR pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.