Berufsgruppenpauschale für Künstler und Bühnenangehörige

Arbeiten Sie unselbständig als Künstler oder sind Bühnenangehöriger (z.B. für die Oper oder als Balletttänzer)? Auch ohne Nachweis von Rechnungen können Sie 5% Ihrer Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628,00 EUR pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.