Ausländische Pensionen in Österreich

Sie leben in Österreich und haben Einkommen aus ausländischen Pensionen? Unter Umständen werden gemäß §73a ASVG im Inland Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Diese Beiträge sind Werbungskosten und werden nicht automatisch für die Einkommensteuer berücksichtigt. Bitte vergessen Sie diese Werbungskosten nicht! Bitte kontakieren Sie uns für weitere Fragen